Arbeitssicherheit auf Baustellen (SiGeKo)

Arbeitssicherheit auf Baustellen (SiGeKo)

 

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:

Die Häufigkeit der Unfälle am Bau ist im Mittel mehr als doppelt so hoch wie in der
restlichen gewerblichen Wirtschaft.
Mangelhafte Planung, Ausführung und Organisation sind Ursachen der Unfälle am
Bau. Der Koordinator unterstützt den Bauherrn und alle sonstigen am Bau Beteiligten
Unternehmen, bei der Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit
und Gesundheitsschutz sowohl:

- während der Planungsphase
Gefährdungen ermitteln und Maßnahmen festlegen durch die Gefährdungen
vermieden oder verringert werden; den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
auszuarbeiten und eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen, zur Wartung und
Instandhaltung der baulichen Anlage mit Angaben zu Sicherheit und
Gesundheitsschutz als auch
- während der Ausführungsphase
Überwachung der Umsetzung der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen zur
Vermeidung oder Verringerung der ermittelten Gefährdungen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit IKK – ARBEITSSICHERHEIT als Partner für die Beratung im Arbeitsschutz

- vermeiden Sie Arbeitsunfälle und reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten durch präventive Maßnahmen
- gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft und reduzieren Haftungsrisiken
- profitieren Sie von wirtschaftlich optimiertem Arbeits-und Gesundheitsschutz durch professionelle Unterstützung bei der Umsetzung von  vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen
- erhöhen Sie die Mitarbeitermotivation durch sichere und gesunde Arbeitsplätze
- schaffen Sie einen ganzheitlichen und prozessorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.

 

Die rechtlichen Grundlagen
Die Sicherheitskoordination
- unterstützt wirtschaftliches Planen und Bauen
- verbessert die Zusammenarbeit
- fördert die Prävention (Vermeidung von Unfällen)
- hilft Kosten zu sparen Weitere Koordination ist u.a. erforderlich bei Arbeiten nach:
- TRGS 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 524 – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
- TRGS 521 – Abbruch -, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter  Mineralwolle

 

Herausforderungen meistern – durch gesunde Mitarbeiter

Damit Ihre Mitarbeiter sich für Ihr Unternehmen einsetzen, brauchen sie vor allem
Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation an sicheren Arbeitsplätzen. Das ist die
Grundlage für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Die Mitarbeiter der IKK-ARBEITSSICHERHEIT stehen für eine ganzheitliche
Betreuung in dem Bereich Arbeitssicherheit. Ausgerichtet an aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Grundlagen.
Unsere Betreuung geht, wenn Sie es wünschen, über die vorgeschriebene
Grundbetreuung hinaus. Mit einem maßgeschneiderten Konzept aus
Dienstleistungen.

 

 

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